Fischerfest im Seebad Zempin

11 / 05 / 2015
Fischerfest im Seebad Zempin
Fischerfest im Seebad Zempin

Fischerfest Zempin erinnert an Fischerdorf-Tradition

Das kleinste Seebad der Insel Usedom feiert am Samstag, den 16. Mai, sein 2. Fischerfest. Es steht unter dem Jahresmotto der Gemeinde „Zempin im Wandel der Zeiten – damals & heute“. Damit soll Bezug genommen werden auf die jahrhundertealte Tradition als Fischerdorf am Achterwasser. Das Fischerfest mit einem bunten Programm für die ganze Familie beginnt um 14:00 Uhr auf dem Kurplatz Zempin.

Das nördlichste der vier Bernsteinbäder, das Seebad Zempin, feiert am Samstag, den 16.Mai, ab 14:00 Uhr sein 2. Fischerfest auf dem Kurplatz direkt an der Ostsee-Promenade. Unweit des Fischerstrandes sorgt zum Auftakt „De Prohner Hafengäng“ für maritime Musik und gute Laune. Um 15:00 Uhr stürmen die Kinder und Erzieherinnen der Kindertagesstätte „Zempiner Rangen“ die Bühne für ein kleines Unterhaltungsprogramm.

Direkt im Anschluss um 15:30 Uhr bietet „Lillis Wünschebaum“ ein Programm für die ganze Familie, unter anderem mit Riesenwasserbällen, Riesenangelspiel, Papageienshow und Kinderzumba. Während des ganzen Festes gibt es viele Aktionen und Attraktionen zum Mitmachen, wie Bernsteinsuche im Fass, Hangelpool, Schiffskatapult, Hüpfburg und Kinderschminken.

Auf der Bühne geht es um 17:15 Uhr weiter mit den „3 Herren und ihrem Nostalgie‐Entertainment“. Lassen Sie sich überraschen. Des Fischers Gewinnspiel um 18:00 Uhr läutet schon das Abendprogramm ein. Es gibt tolle Preise zu gewinnen, die von den Fischerfest‐Partnern Insel Safari, Weiße Düne, Hangar 10, Kletterwald Usedom, Café Möwe in der Pension Dünenhaus zur Verfügung gestellt wurden. Ab 19:00 Uhr bittet die Band „Sowares“ auf dem Konzertplatz zum Tanz. Damit mündet das 2. Fischerfest Zempins direkt in die lange Kneipennacht der Usedomer Bernsteinbäder.

Das Fischerfest steht unter dem Jahresmotto der Gemeinde: „Zempin im Wandel der Zeiten – damals & heute“. Damit soll an die Ersterwähnung des Ortes vor genau 444 Jahren in der Lassanschen Wasserordnung vom 4. Juli 1571 erinnert werden. Diese enthielt Bestimmungen über die Abgaben der Fischmengen aus dem Achterwasser, das zu jener Zeit aufgrund der Fischereirechte der Stadt Lassan noch „Lassansches Wasser“ hieß.