Kurtaxe der 3 Kaiserbäder Usedom - Neue Tarife 2010

26.11.2009 09:34 (Kommentare: 7)

Kurabgabe Drei Kaiserbäder (Ahlbeck, Heringsdorf, Bansin) 2010

Der Eigenbetriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 30. September 2009 eine Änderung der Satzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Erhebung der Kurabgabe zum 1. Januar 2010 beschlossen.

Die aktuelle gültige Fassung finden Sie auf der Internetseite der 3 Kaiserbäder (www.drei-kaiserbaeder.de) unter intern. NEU - Anmerkung im neuen Blogeintrag Usedom (Änderung und Gültigkeit)

Die Änderungen im Detail:

§ Abs. 1 Satz 2

Schwerbehinderte mit einem durch Schwerbehindertenausweis nachgewiesenen Grad der Behinderung von mindestens 70% neu 80% sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "B".

Abs. 1 Satz 3

Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres neu: bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres

Abs. 2 Satz 3

Neu: Kindern ab Vollendung des 12. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres

§ 4 Abgabenmaßstab und Abgabenhöhe

Abs. 2 Satz 1 (Tagesgäste)

a. in der Hauptaison

  • ohne Ermäßigung 2,50 € neu: 3,00 €
  • im Falle einer Ermäßigung nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 1,30 € neu: 1,20 €
  • im Falle einer Ermäßigung nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 2,00 € neu: 2,50 €
  • im Falle einer Ermäßigung nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 neu: 0,60 €

b. in der Nebensaison

  • ohne Ermäßigung 1,30 € neu: 1,50 €
  • im Falle einer Ermäßigung nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 0,60 € neu: 0,60 €
  • im Falle einer Ermäßigung nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 1,00 € neu: 1,30 €
  • im Falle einer Ermäßigung nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 neu: 0,30 €

Abs. 2 Sarz 2 (Übernachtungsgäste)

c. in der Hauptsaison

  • ohne Ermäßigung 2,30 € neu: 2,40 €
  • im Falle einer Ermäßigung nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 1,10 € neu: 1,00 €
  • im Falle einer Ermäßigung nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 1,80 € neu: 2,00 €
  • im Falle einer Ermäßigung nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 neu: 0,50 €

d. in der Nebensaison

  • ohne Ermäßigung 1,20 € neu: 1,20 €
  • im Falle einer Ermäßigung nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 0,50 € neu: 0,50 €
  • im Falle einer Ermäßigung nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 0,90 € neu: 1,00 €
  • im Falle einer Ermäßigung nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 neu: 0,30 €

Abs. 2 Satz 4

neu: Für Hunde ist ganzjährig eine Abgabe in Höhe von 0,50 € / Tag zu entrichten.

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Kommentar von Pokemon | 16.12.2009

Das ist wieder typisch!!
Kurtaxe für Hunde.
Irgendwie bekommen die neuen Kapitallisten den Hals nicht voll!!

Aber einen strandnahen, mit Strom und Entsorgungsmöglichkeit, ausgestatteten Wohnmobilstellplatz bekommen sie nicht hin.

Das heißt: Also lieber weiter ins Ausland fahren, man hat zwar etwas Spritkosten, aber dafür ist das Meer wärmer und man wird nicht abgezockt und reglimentiert.

Kommentar von benn | 04.01.2010

Die Preissteigerungen sind einfach der Hammer, von der Anhebung des Schwerbeschädigtengrades ganz zu schweigen. Wie soll man seinen Urlaubern so etwas noch vermitteln können?

Kommentar von fundador | 28.02.2010

Höhe der Kurtaxe wird auch die Urlauberanzahl bestimmen.Guter Rat:Übernehmen Sie nicht alles "Westliche".Das könnte ein Bumerang werden.-
Für Hunde würde ich das nicht Kurtaxe nennen,da ist Klartext angebracht.Für das Forträumen der Hundehaufen sollen die Besitzer zur Kasse gebeten werden.Volle Zustimmung.

Kommentar von nicht wisser | 10.07.2011

Bloß weger der Kurabgabe ins Ausland fahren, ist doch eigentlich wieder sprüchlich . (Mehrkosten) Dann zahl ich doch lieber die Kurabgabe und habe einige vergünstigungen.Leute es geht vieleicht um 50-60 eur.Ich war letztes Jahr auf Lanzarote und mußte für eine Save (der schon lange bezahlt und alt ist )17 eur. pro woche bezahlen.Was ist das denn???.Es gibt über all wieder sprüche.Und es geht ja noch anders ,es gibt Gemeinden da muß der Vermieter noch zusätzlich eine Bettenabgabe zahlen.Der Staat zockt doch ab wo er nur kann und wenn nicht dann läßt er sich neue Steuern einfallen.Die Ungerechtigkeit geht doch von unseren Politikern aus.
Schön Sonntag

Kommentar von Pütz | 24.07.2011

Wir waren jetzt schon drei Mal in Ahlbeck, was ich vermisse ist, das die Rentner jetz auch nicht mehr verbilligt haben, die % der Schwerbehinderung finde ich unmöglich so anzuheben.
Die Arbeitslosen, dennen ja auch etwas Urlaub zu steht, hat man auch die Hoffnung auf einen etwas günstigeren Urlaub genommen. Man sollte mal über die Kurtaxe im Ganzen nachdenken! Wo man hingeht, wird man nur noch abgezogt. Egal ob im Urlaub oder zu Hause.
Wer hat denn diese "Erhöhung" der % angeordnet? Die Politik schafft ja wohl alles.
Wünsche noch einen schönen Sonntag

Kommentar von Anja | 24.07.2011

Auch ich habe mir mal die Mühe gemacht, die doch schon etwas bestehende Satzung über die Kurtaxe in den 3 Kaiserbädern anzusehen. Es erschreckt mich, das ich für einen Familienbesuch, der eh nur 1 Tag dauert, bezahlen muß, weil ich die gute Luft atmen darf. In Satzungen von anderen Orten gibt es wenigstens noch die Ausnahme, dass, wenn man bei jemanen unentgeldlich übernachtet, der dort steuern zahlt, man selber auch keine Kurtaxe zahlen müsse. Ich übernachte ja nicht mal und da bleibt auch nicht besonders viel zeit um die super Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Na was solls, ich kenn den Ort ja schon 36 Jahre, eigentlich könnte ich doch aufhören, meine Oma zu besuchen.
Schönen Sonntag!

Kommentar von Joachim | 26.07.2011

Diese Kurabgabe ist wieder eine Form der Halsabschneiderei aus dem Mittelalter. Mehrwertsteuer ist außerdem noch enthalten. Als Rentner und Schwerbehinderter bekomme ich keinerlei Ermäßigung. Dafür kann ich dann am dreckigen Strand mich evtl. sonnen und mit vielen Hunden ins Wasser gehen. Kontrollen sind sehr selten. Die Höhe der Kurtaxe ist absolut in Deutschland am höchsten. Schade, es werden viele Urlauber vergrault !!!