Kurtaxe der 3 Kaiserbäder Usedom - Neue Tarife 2010

26 / 11 / 2009
Seebrücke Ahlbeck
Seebrücke Ahlbeck

Kurabgabe Drei Kaiserbäder (Ahlbeck, Heringsdorf, Bansin) 2010

Der Eigenbetriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 30. September 2009 eine Änderung der Satzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Erhebung der Kurabgabe zum 1. Januar 2010 beschlossen.

Die aktuelle gültige Fassung finden Sie auf der Internetseite der 3 Kaiserbäder (www.drei-kaiserbaeder.de) unter intern. NEU - Anmerkung im neuen Blogeintrag Usedom (Änderung und Gültigkeit)

Die Änderungen im Detail:

§ Abs. 1 Satz 2

Schwerbehinderte mit einem durch Schwerbehindertenausweis nachgewiesenen Grad der Behinderung von mindestens 70% neu 80% sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "B".

Abs. 1 Satz 3

Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres neu: bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres

Abs. 2 Satz 3

Neu: Kindern ab Vollendung des 12. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres

§ 4 Abgabenmaßstab und Abgabenhöhe

Abs. 2 Satz 1 (Tagesgäste)

a. in der Hauptaison

  • ohne Ermäßigung 2,50 € neu: 3,00 €
  • im Falle einer Ermäßigung nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 1,30 € neu: 1,20 €
  • im Falle einer Ermäßigung nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 2,00 € neu: 2,50 €
  • im Falle einer Ermäßigung nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 neu: 0,60 €

b. in der Nebensaison

  • ohne Ermäßigung 1,30 € neu: 1,50 €
  • im Falle einer Ermäßigung nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 0,60 € neu: 0,60 €
  • im Falle einer Ermäßigung nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 1,00 € neu: 1,30 €
  • im Falle einer Ermäßigung nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 neu: 0,30 €

Abs. 2 Sarz 2 (Übernachtungsgäste)

c. in der Hauptsaison

  • ohne Ermäßigung 2,30 € neu: 2,40 €
  • im Falle einer Ermäßigung nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 1,10 € neu: 1,00 €
  • im Falle einer Ermäßigung nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 1,80 € neu: 2,00 €
  • im Falle einer Ermäßigung nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 neu: 0,50 €

d. in der Nebensaison

  • ohne Ermäßigung 1,20 € neu: 1,20 €
  • im Falle einer Ermäßigung nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 0,50 € neu: 0,50 €
  • im Falle einer Ermäßigung nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 0,90 € neu: 1,00 €
  • im Falle einer Ermäßigung nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 neu: 0,30 €

Abs. 2 Satz 4

neu: Für Hunde ist ganzjährig eine Abgabe in Höhe von 0,50 € / Tag zu entrichten.